Jusletter

Feinmassagen in Büroräumen

Vorzeitige Kündigung wegen vertragswidriger Nutzung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Feinmassagen in Büroräumen, in: Jusletter 6. Februar 2006
Ein Vermieter muss es nicht hinnehmen, wenn der Mieter in den ihm gemäss Vertrag als Büro überlassenen Räumen einen Massagesalon betreibt.

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