Jusletter

Die Bedeutung der völker- und europarechtskonformen Auslegung für das öffentliche Wirtschaftsrecht in der Schweiz

zugleich Besprechung des Entscheides der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt vom 20. Oktober 2005 im Beschwerdeverfahren H-2004-174 (Postwesen – Vorzugstarife für die Beförderung von Presseerzeugnissen)

  • Autor/Autorin: Andreas R. Ziegler
  • Rechtsgebiete: Allgemeines Wirtschaftsvölkerrecht
  • Zitiervorschlag: Andreas R. Ziegler, Die Bedeutung der völker- und europarechtskonformen Auslegung für das öffentliche Wirtschaftsrecht in der Schweiz, in: Jusletter 20. März 2006
Die Liberalisierung zahlreicher Bereiche des öffentlichen Wirtschaftsrechts ist für die Schweiz im Rahmen völkerrechtlicher Verpflichtungen abgesichert (WTO, bilaterale Wirtschaftsintegrationsabkommen mit der EG). Während auch in der Schweiz die Gerichte vor einer Anerkennung der direkten Anwendbarkeit insbesondere des GATT und des Freihandelsabkommens mit der EG immer noch zurückschrecken, zeigt sich, dass über die völker- und europarechtskonforme Auslegung die meisten Liberalisierungsziele der entsprechenden internationalen Vereinbarungen erreicht werden können. Schweizer Gerichte sind aufgrund des wirtschaftspolitischen Umfelds (zumindest teilweise) zunehmend bereit, diesen zur Durchsetzung zu verhelfen, ohne zu den verfassungsrechtlichen Fragen der unmittelbaren Anwendbarkeit und des Rangs des Völkerrechts in der Schweiz Stellung nehmen zu wollen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheid
  • 1. Entscheid von 2002
  • 2. Rechtsstellung der Post – Grundlagen für die Vorzugspreise
  • 3. Diskussion des Anwendungsbereichs der Vorzugspreisregelung
  • 4. Bindung der Post an Grundrechte, GATT und FHA
  • 5. Anwendbarkeit des GATT auf Vorzugspreisregelung
  • 6. Vereinbarkeit der Vorzugspreisregelung mit dem FHA
  • 7. Fazit der REKO INUM
  • III. Würdigung
  • IV. Fazit

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