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Liebe Leserinnen und Leser

Vermehrt besteht das Bedürfnis, auch im Zivilprozess digitale Dokumente als Beweise vorzubringen. Das Zivilprozessrecht und damit auch das Beweisrecht ist in der Schweiz noch vorwiegend kantonal geregelt. RA Dr. iur. Reto Fanger befasst sich mit digitalen Dokumenten als Beweismitteln.

Mag. iur. Silvia Ruspekhofer beschäftigt sich mit dem (Menschen-)Recht auf Wasser und Essen. Sie gibt eine kurze Übersicht zum Thema und interviewt Christophe Golay, Mitglied des Teams von Jean Ziegler, seinerseits u.a. UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung.

Das Schweizer Grundbuchsystem gehört weltweit zu denjenigen, welche Inhabern dinglicher Rechte die grösste Sicherheit bieten. Fehler kommen nur selten vor. Grundbuchberichtigungsklagen sind demzufolge selten. Dr. iur. Roland Pfäffli gibt eine Einführung zum Thema und bespricht zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichts, die sich damit und mit dem guten Glauben des Grundeigentümers auseinander setzen mussten.

Dr. iur. René Huber präsentiert eine Zusammenfassung seines Tätigkeitsberichtes als Datenschutzbeauftragter des Kantons Zug.

In eigener Sache: Der Zugang zu den Jusletter-Artikeln im Archiv  ist um einen weiteren Punkt ergänzt worden: In einer Liste werden neu die jeweils 20 meistgelesenen Artikel der Zeitperioden 1.5.2005-31.12.2005 und 1.1.2006-24.3.2006 aufgeführt. Diese Listen ergänzen die bereits bestehenden Recherche-Möglichkeiten, die auch in dieser E-Mail erwähnt sind (vgl. «Jusletter-Archiv»).

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Reto Fanger
Abstract

Immer mehr Unternehmen dokumentieren ihre Geschäftsvorgänge nur noch digital. In juristischer Hinsicht besteht Klärungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf allfällige rechtliche Streitigkeiten und die daraus entstehende Notwendigkeit, diese Geschäftsvorgänge im Rahmen von Zivilverfahren (Schadenersatz-, Gewährleistungs- oder Verantwortlichkeitsprozesse etc.) nachzuweisen.

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Eine fehlerhafte Grundbuchführung ist nicht an der Tagesordnung; trotzdem kommt sie vor. Demzufolge gibt es auch selten Grundbuchberichtigungsklagen. Dass sich das Bundesgericht in den ersten zwei Monaten des Jahres 2006 in zwei Fällen mit einer Berichtigung des Grundbuchs und mit dem guten Glauben des Grundeigentümers auseinander setzen musste, ist unüblich und gab deshalb Anlass zu den vorliegenden Ausführungen.

Silvia Ruspekhofer
Abstract

«Water is central to alleviating poverty. Some 13 percent of the world´s population – over 800 million people – do not have enough food and water to live healthy and productive lives,» is stated in the executive summary of the most comprehensive assessment to date of freshwater resources, the 2nd UN World Water Development Report. Water and Food are the indispensable, existential needs of man. The struggle against hunger, malnutrition and the insufficient supply with water is a hard and complex task. Mr. Jean Ziegler, the UN Special Rapporteur on the right to food, is at the forefront against this scourge.

Abstract

Kann ich bei der Verwaltung als Bürgerin/Bürger meine eigenen Daten einsehen? Wie sieht es mit der Privatsphäre von Schülerinnen und Schülern aus? Ist die DNA-Probenahme bei Jugendlichen erlaubt? Darf die Einwohnerkontrolle von Neuzuziehenden Beruf, Arbeitgeber und Handy-Nummer erheben? Erhalten Forschende Adressen von Zuger Bürgerinnen und Bürgern? Wie kann die Privatsphäre beim E-Mail geschützt werden? Sechs Fragen aus der Fülle von Themen, mit denen sich der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug (DSB), René Huber, im vergangenen Jahr beschäftigt hat. Die Antworten sind im Tätigkeitsbericht 2005 nachzulesen; sie zeigen klar, dass der Schutz der persönlichen Daten jeden etwas angeht.

Markus Felber
Abstract

Die Niederlassungen der Schweizerischen Post im Gebiet der Bündner Gemeinde Vaz/Obervaz fallen für den Wettbewerbsbereich unter die kommunale Regelung der Kurtaxen und der Abgaben für die Tourismusförderung.

Markus Felber
Abstract

Auch Berufschauffeuren muss der Führerausweis in jedem Fall für mindestens drei Monate entzogen werden.

Markus Felber
Abstract

Das neue Steuergesetz des Kantons Obwalden mit seinem degressiven Taxierungssatz für höhere Einkommen hat einen ersten, wenn auch eher harmlosen juristischen Angriff heil überstanden.

Markus Felber
Abstract

Zufallsfunde aus der Telefonüberwachung dürfen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch dann gegen die abgehörte Person verwendet werden, wenn es um ein Delikt geht, das nichts mit dem Tatverdacht zu tun hat, der Anlass für die Anzapfung des Telefons gegeben hatte.

Markus Felber
Abstract

Der Patron muss nicht rauchende Beschäftigte nicht nur vor eigentlichen Gesundheitsschädigungen durch Passivrauchen schützen, sondern auch vor blossen Belästigungen durch den blauen Dunst. Gleichzeitig darf er aber laut einem wohl nicht ganz kohärenten Urteil des Bundesgerichts die Raucher nicht diskriminieren.

Markus Felber
Abstract

Die Versicherung muss definitiv nicht zahlen für den fast 180´000 Franken teuren Mercedes SL 500, der im Jahre 2002 einem Schweizer Geschäftsmann in der Mailänder Innenstadt abhanden gekommen war.

Markus Felber
Abstract

Das zivile Einziehungsverfahren gemäss amerikanischem Recht (Civil Forfeiture) ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts eine Strafsache beziehungsweise eine strafrechtliche Angelegenheit gemäss schweizerischem Rechtshilfegesetz (Art. 1 Abs. 3 und Art. 63).

Markus Felber
Abstract

Der Journalist der «NZZ am Sonntag», der im vergangenen Juni geschrieben hatte, Chefarzt Marko Turina habe am Universitätsspital Zürich einer Patientin bewusst ein Herz mit einer nicht kompatiblen Blutgruppe eingepflanzt, muss die Quellen seines Zeitungsartikels einstweilen nicht preisgeben.

Markus Felber
Abstract

Eine fristlose Entlassung und die ihr vorangegangene Abmahnung müssen laut einem Urteil des Bundesgerichts in thematischem Zusammenhang stehen.

Jurius
Abstract

Die Vereinigte Bundesversammlung hat am 22. März 2006 Christoph Bandli zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes gewählt. Neues Mitglied der provisorischen Gerichtsleitung ist Alberto Meuli.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat Kenntnis genommen von der Stellungnahme des Bundesrates vom 17. März 2006 und jener des Bundesgerichts vom 9. März 2006 zum Entwurf der Bundesversammlung zu einer Verordnung über die Richterstellen am Bundesgericht.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten bis zum 23. Juni 2006 in die Vernehmlassung geschickt.

Jurius
Abstract

Am 22. März hat die EU ihre Liste mit denjenigen Fluggesellschaften publiziert, denen auf Grund von Sicherheits-Mängeln die Landung auf EU-Flugplätzen bis auf Weiteres untersagt ist. Die Schweiz übernimmt diese Liste und wirkt auch am entsprechenden Aktualisierungs-Verfahren mit. Sie hatte sich für eine einheitliche europäische Liste stark gemacht.

Jurius
Abstract

Ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Republik Österreich vom 30. Januar 1974 ist am 21. März 2006 in Wien unterzeichnet worden.

Jurius
Abstract

Bundespräsident Moritz Leuenberger hat auf Antrag der Postregulationsbehörde PostReg zwei weiteren Firmen eine Konzession für die Beförderung von Paketen bis 20 Kilogramm erteilt. Zudem haben die ersten vier Firmen ihre Paketkonzession um die Kategorie «Briefe über 100 Gramm» erweitern lassen.

Jurius
Abstract

Die Bundesregierung hat am 22. März 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. Mit diesem «Zweiten Korb» der Urheberrechtsnovelle soll das Gesetz den Anforderungen der Informationsgesellschaft angepasst werden. Beachtenswert ist die Streichung der bisher vorgesehenen sogenannten Bagatellklausel.