Einziehung in den USA
Rechtshilfe grundsätzlich zulässig
Das zivile Einziehungsverfahren gemäss amerikanischem Recht (Civil Forfeiture) ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts eine Strafsache beziehungsweise eine strafrechtliche Angelegenheit gemäss schweizerischem Rechtshilfegesetz (Art. 1 Abs. 3 und Art. 63).
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