Jusletter

Einziehung in den USA

Rechtshilfe grundsätzlich zulässig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe
  • Zitiervorschlag: fel., Einziehung in den USA, in: Jusletter 27. März 2006
Das zivile Einziehungsverfahren gemäss amerikanischem Recht (Civil Forfeiture) ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts eine Strafsache beziehungsweise eine strafrechtliche Angelegenheit gemäss schweizerischem Rechtshilfegesetz (Art. 1 Abs. 3 und Art. 63).

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.