Schweizerisches Schiedsverfahren unbeeinträchtigt durchführen
Bundesrat unterstützt Vorlage der Rechtskommission des Nationalrates
Schiedsgerichte in der Schweiz sollen auch dann über ihre Zuständigkeit entscheiden können, wenn eine Klage bei einem ausländischen Gericht hängig ist, um ihr Verfahren unbeeinträchtigt durchzuführen. Der Bundesrat unterstützt eine entsprechende Gesetzesrevision der Rechtskommission des Nationalrates, wie er in seiner am 17. Mai veröffentlichten Stellungnahme festhält.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare