Botschafter X.
Keine Revision im Fall Friederich
Im Falle des unter anderem wegen gewerbsmässiger Geldwäscherei, Betrugs und Veruntreuung zu einer mehrjährigen Zuchthausstrafe verurteilten ehemaligen Schweizer Botschafters in Luxemburg lehnt das Bundesgericht eine Revision seines Urteils ab.
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