Nicht zwingend der Name der Mutter
Ausnahmsweise dürfen aussereheliche Kinder wie der Vater heissen
Wächst ein ausserehelich geborenes Kind beim Vater auf, dem auch die elterliche Sorge zugesprochen wurde, kann ihm gestattet werden, den Familiennamen seines Vaters statt den seiner Mutter zu tragen.
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