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Liebe Leserinnen und Leser

Dr. RA Lorenz Ehrler befasst sich mit dem WIPO-Expertenentscheid vom 24. Mai 2006 zu «schweiz.ch». Dabei widmet er sich insb. der Anwendung des Namensrechts und des Wappenschutzgesetzes sowie der verfahrensrechtlichen Bedeutung der Voraussetzung der klaren Verletzung eines Kennzeichenrechts.

Die EU-Kommission kann bei Verletzungen von Wettbewerbsregeln Bussen aussprechen (Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003). Dabei hält sie sich an ihre eigenen 1998 erlassenen Richtlinien. Gemäss einer Pressemitteilung vom 28. Juli 2006 sollen diese erneuert werden. Gemäss RA David Mamane führt dies zu einer erheblichen Verschärfung der Bussgeldpraxis. Mamane analysiert die angekündigten Neuerungen.

Daniel Markus Häusermann und Prof. Dr. Urs Gasser fokussieren auf den Entwurf zur schweizerischen ZPO und dort auf die Beweisführung mittels Ausdrucken eingescannter Papier-Urkunden.

Dr. RA Daniel Hunkeler zeigt Anstrengungen zur Verbesserung des Unternehmenssanierungsrechts in der Schweiz und in Deutschland auf.

Mit herzlichen Grüssen und den besten Wünschen für diese Woche

 
Nils Güggi

Lorenz Ehrler
Abstract

Mit Entscheid vom 24. Mai 2006 hat der WIPO-Experte Dr. Thomas Legler, Rechtsanwalt in Genf, dem Gesuch der schweizerischen Eidgenossenschaft auf Übertragung der Domainnamen «schweiz.ch», «suisse.ch» und «svizzera.ch» stattgegeben. Im vorliegenden Beitrag werden einige besonders interessante Aspekte dieses Entscheids kurz beleuchtet, insbesondere bezüglich der Anwendung des Namensrechts und des Wappenschutzgesetzes auf die Bezeichnungen «Schweiz», «Suisse» und «Svizzera» sowie bezüglich der verfahrensrechtlichen Bedeutung der Voraussetzung der klaren Verletzung eines Kennzeichenrechts.

David Mamane
Abstract

Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien zur Berechnung von Geldbussen im Falle eines Verstosses gegen die Regeln des EG-Vertrages betreffend Wettbewerbsbeschränkungen (Art. 81 und 82 EGV) erlassen. Die Novellierung führt zu einer Verschärfung des Sanktionenregimes und bezweckt unter anderem eine erhöhte generalpräventive Wirkung, insbesondere in Bezug auf horizontale Wettbewerbsabreden.

Urs Gasser
Abstract

Der Entwurf zur schweizerischen ZPO beseitigt einige Hindernisse der Beweisführung mittels Scans, d.h. Ausdrucken eingescannter Papier-Urkunden. Dadurch, dass der Bundesrat hier Rechtssicherheit schafft, setzt er ein deutliches Signal zugunsten der Digitalisierung von Unternehmensinformationen, die bedeutende Effizienzgewinne verspricht. Einige weitere, teilweise inhärente, beweisrechtliche Risiken kann indessen auch der Bundesgesetzgeber nicht aus der Welt schaffen. Somit werden die Unternehmen auch nach Inkrafttreten der schweizerischen ZPO beim Entscheid über ein Digitalisierungsprojekt gewisse, nunmehr aber reduzierte, beweisrechtliche Risiken zu berücksichtigen haben.

Daniel Hunkeler
Daniel Hunkeler
Abstract

Sowohl in der Schweiz wie auch in Deutschland werden Anstrengungen für eine Verbesserung des Unternehmenssanierungsrechts unternommen. Der Autor orientiert über den Stand der Arbeiten.

Markus Felber
Abstract

Wächst ein ausserehelich geborenes Kind beim Vater auf, dem auch die elterliche Sorge zugesprochen wurde, kann ihm gestattet werden, den Familiennamen seines Vaters statt den seiner Mutter zu tragen.

Markus Felber
Abstract

Es wäre unverhältnismässig, die «NZZ am Sonntag» zur Preisgabe ihrer Quellen zu zwingen, nachdem die Vorgänge um die tödlich verlaufene Herztransplantation in der Zürcher Universitätsklinik aus Sicht des Bundesgerichts «bereits weitestgehend aufgeklärt» worden sind.

Markus Felber
Abstract

Auch der zweite der beiden Raser, die sich im September 1999 im Luzerner Seetal ein spontanes Autorennen geliefert hatten, bei dem zwei unbeteiligte Jugendliche zu Tode kamen, wird nach dem Absitzen seiner Zuchthausstrafe aus der Schweiz ausgewiesen.

Jurius
Abstract

Die Europäische Kommission erhebt gegen Microsoft ein Zwangsgeld in Höhe von 280.5 Mio. EUR wegen fortgesetzter Nichteinhaltung einiger der Verpflichtungen, die aus der Entscheidung der Kommission vom März 2004 erwachsen (siehe IP/04/382).

Jurius
Abstract

The ECHR has notified in writing its Chamber judgment in the case of Dammann v. Switzerland. The Court held unanimously that there had been a violation of Article 10 of the European Convention on Human Rights. The Court held that the finding of a violation constituted in itself sufficient just satisfaction for the non-pecuniary damage sustained by the applicant and awarded him 3´244 euros (EUR) for costs and expenses.

Jurius
Abstract

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 12. Juli 2006 die Anhörung der total revidierten Tierschutzverordnung eröffnet. Mit der Revision soll in erster Linie die Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung verbessert werden. Die Anhörung dauert bis Mitte November.

Jurius
Abstract

Mit Beschwerdeentscheid vom 11. Juli 2006 stützt die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef) den Entscheid der Wettbewerbskommission vom 21. März 2005 in Sachen Buchpreisbindung (Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz).

Jurius
Abstract

Die Einführung einer neuen Gebühr im Maestro-Debitkartensystem durch die Schweizer Banken wäre kartellrechtlich bedenklich. Zu diesem Schluss kommt das Sekretariat der Wettbewerbskommission in einer Vorabklärung.

Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 19. Juni 2006 bis und mit 13. Juli 2006 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.

Jurius
Abstract

Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zu Heft 70 / III Nr. 46 - 67 abgedruckt.