de fr
Schwerpunkt-Ausgabe: «Ludwig Wittgenstein»

Liebe Leserinnen und Leser

Recht ist Sprache. Deshalb sollten sich Juristen auch mit Sprachwissenschaften beschäftigen. Blickt man indes in das juristische Schrifttum, so ist festzustellen, dass Entdeckungsreisen in die Welt der Sprache selten bleiben. Dasselbe gilt für die Praxis, die die Interpretation von Rechtsbegriffen kaum je mit Hilfe der Sprachtheorie vornimmt. Vielleicht hängt dieser Umstand damit zusammen, dass die Sprache den Juristen zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Dadurch bleibt sie gewissermassen unbemerkt, ja man könnte fast sagen: unsichtbar.

In der vorliegenden Sammlung von Aufsätzen wollen wir dazu beitragen, dass die Sprache für den Juristen wieder an Sichtbarkeit gewinnt. Wir wählen zu diesem Zweck eine ganz bestimmte Vorgehensweise: die Konfrontation der juristischen Methodenlehre mit Ludwig Wittgensteins Sprachphilosophie. Gewonnen wird damit etwas, was möglicherweise nicht allen Juristen gefallen wird, nämlich die Aufdeckung einer Lebenslüge der Jurisprudenz. Diese besteht im Glauben, dass unsere Gesetze eine essentielle Bedeutung haben, die den Rechtsfinder bindet. Wittgensteins Philosophie zerstört diesen Glauben.

Wittgenstein lehrt aber auch, dass man deswegen nicht einem Regelnihilismus verfallen muss. Wenn - so Wittgenstein - die Bedeutung eines Wortes sein Gebrauch in der Sprache ist, erschliesst sich die Bedeutung einer Rechtsvorschrift aus ihrem «Gebrauch», d.h. aus der Art und Weise, wie diese Regel in der Praxis angewendet wird. Für die juristische Methodenlehre bedeutet diese Erkenntnis aber, dass einige ihrer Lehren der Revision bedarf. Wie dieser Revisionsbedarf konkret aussieht, ist Thema der nachstehenden Beiträge.

Marcel Alexander Niggli
Marc Amstutz

Jusletter, Leiter Ressort «Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie»

Marc Amstutz
Marc Amstutz
Marcel Alexander Niggli
Abstract

In diesem Beitrag wird die Sprachphilosophie von Wittgenstein insbesondere für Juristen zusammengefasst. Im Vordergrund steht eine Darstellung des Regelverständnisses Wittgensteins, das in der juristischen Literatur noch kaum rezipiert ist.

Marcel Alexander Niggli
Marc Amstutz
Marc Amstutz
Abstract

Der Beitrag analysiert, welche Elemente der juristischen Methodenlehre aus der Sicht der Sprachphilosophie Wittgensteins der Revision bedürfen. Diese Analyse wird in Auseinandersetzung mit dem schweizerischen und ausländischen Schrifttum geführt, wie z.B. dem Legal Realism und den jüngeren Forschungen der deutschen Methodenlehre (F. Müller, R. Christensen usw.).

Marc Amstutz
Marc Amstutz
Marcel Alexander Niggli
Abstract

Dieser Aufsatz setzt sich mit der Lehre des Wortlauts von Gesetzen auseinander. Mit Hilfe der Sprachphilosophie Wittgensteins wird gezeigt, dass zentrale Vorstellungen der juristischen Methodenlehre, die im Zusammenhang mit dem grammatikalischen Kanon stehen, kaum aufrechtzuerhalten sind. In einem zweiten Schritt wird gezeigt, auf welchem Weg die Lücken, die Wittgensteins Philosophie im Korpus der Rechtsmethodik aufgerissen hat, geschlossen werden könnten.

Anne Berkemeier
Elisabeth Binz
Abstract

Auf der Grundlage der Philosophie Ludwig Wittgensteins unternehmen die beiden Autorinnen den Versuch, zu ergründen, wie die Ausbildung von Juristen aussieht. Dabei stellt sich heraus, dass es sich bei der Ausbildung von Juristen weniger um die Animierung zur Rechtserkenntnis, sondern vielmehr um Abrichtung handelt.

Tornike Keshelava
Abstract

Das Rechtsstaatsprinzip steht für die Eindämmung der staatlichen Macht zugunsten der Freiheit des Einzelnen mittels der Bindung aller staatlichen Gewalt an das Recht. Im folgenden Beitrag wird mit Hilfe sprachtheoretischer Erkenntnisse Ludwig Wittgensteins der Frage nachgegangen, inwieweit die Bindung des Staats an das Recht möglich ist.

Gerhard Fiolka
Gerhard Fiolka
Abstract

Das schweizerische Strafrecht kennt eine Vielzahl von Äusserungsdelikten, etwa die Ehrverletzungsdelikte, Drohungstatbestände, aber auch die strafrechtlich bewehrten Verbote pornographischer, rassistischer oder gewalttätiger Darstellungen. Der Verfasser untersucht, welchen Beitrag die Sprachphilosophie Ludwig Wittgensteins zur Auslegung solcher Tatbestände leisten kann, aber auch, an welche Grenzen die Operationalisierung dieser Theorien im liberalen Rechtsstaat stösst.

Markus Felber
Abstract

Das Bundesgericht hat ein Urteil des Kantonsgerichts von Graubünden bestätigt, das die fristlose Entlassung einer Spitalangestellten ablehnte, die einer Vorgesetzten im Verlaufe einer Auseinandersetzung derart in den Unterarm gebissen hatte, dass der Abdruck der Zähne einige Zeit sichtbar blieb.

Markus Felber
Abstract

Grand Casino darf sich laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nur nennen, wer über eine Spielbanken-Konzession A verfügt.

Jurius
Abstract

Das Eidg. Finanzdepartement EFD hat am 19. Juli 2006 die Verordnung zum Kollektivanlagengesetz in die Anhörung gegeben.

Jurius
Abstract

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat ihren Bericht zu den Vorwürfen betreffend die geringe Anzahl der von der Bundesanwaltschaft erhobenen Anklagen abgeschlossen.

Jurius
Abstract

Die kostenlose Schutzrecht-Datenbank «Swissreg» des IGE ist komplett überarbeitet worden. Die neue Version bietet eine übersichtlichere Navigation, zusätzliche Such- und Servicefunktionen, ein benutzerfreundlicheres Design und eine wesentlich schnellere Datenaufbereitung.

Jurius
Abstract

Dieser Beitrag gibt ein Rundschreiben der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) vom 18. Juli 2006 zum Thema «Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung / Indirekte Teilliquidation und Transponierung» wieder.