Vorgesetzte gebissen
Grenzfall einer fristlosen Entlassung
Das Bundesgericht hat ein Urteil des Kantonsgerichts von Graubünden bestätigt, das die fristlose Entlassung einer Spitalangestellten ablehnte, die einer Vorgesetzten im Verlaufe einer Auseinandersetzung derart in den Unterarm gebissen hatte, dass der Abdruck der Zähne einige Zeit sichtbar blieb.
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