Liebe Leserinnen und Leser
Der Bundesrat sieht im Bereich der indirekten aktiven und der passiven Sterbehilfe keinen Handlungsbedarf. Die Kantone sind anderer Ansicht. Sollte der Bundesgesetzgeber von einer Regelung absehen, stellt sich für Kantone die Frage nach ihrer Regelungskompetenz. Dr. med. et lic. iur. Irene Vollenweider analysiert die Situation.
Das Umweltschutzgesetz (USG) wird im Altlastenbereich revidiert. Der Bundesrat hat am 16. Juni die Inkraftsetzung des revidierten USG per 1. November 2006 beschlossen. RA Dr. Karin Scherrer befasst sich mit den neuen Regeln.
Gewalt in Ehe und Partnerschaft wird in der Schweiz seit dem 1. April 2004 von Amtes wegen verfolgt. Helena Kottmann fasst die internationalen und nationalen Massnahmen gegen die häusliche Gewalt zusammen und untersucht die Wirksamkeit der strafrechtlichen Regeln.
Zu guter Letzt folgt der Hinweis auf das Verzeichnis der auf den September 2006 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Abstract
Im Bericht «Sterbehilfe und Palliativmedizin – Handlungsbedarf für den Bund?» vom 24. April 2006 kam das EJPD zum Schluss, dass bei der indirekten aktiven und bei der passiven Sterbehilfe für den Bundesgesetzgeber kein Handlungsbedarf bestehe. Sieht der Bundesgesetzgeber tatsächlich von einer Regelung ab, stellt sich für Kantone, die im Gegensatz zum EJPD einen Handlungsbedarf anerkennen, die Frage nach ihrer Regelungskompetenz.
Abstract
Die nachfolgende Abhandlung zeichnet das Bemühen der Staatengemeinschaft zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und die diesbezüglichen Anstrengungen von Staat, Gesellschaft und Politik in der Schweiz nach. Nachdem Gewalt in Ehe und Partnerschaft seit dem 1. April 2004 von Amtes wegen verfolgt wird, stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmass sich dadurch die Situation von Opfern häuslicher Gewalt tatsächlich verbessert hat.
Abstract
Bereits am 19. November 2001 und 16. Dezember 2002 hat sich die Autorin mit der bevorstehenden Revision des Altlastenrechts im Umweltschutzgesetz befasst und die damals vorliegenden Gesetzesentwürfe kommentiert. Nun hat der Bundesrat die – vorläufig – endgültige Fassung per 1. November 2006 in Kraft gesetzt. Was bleibt beim Alten bei den Altlasten, was ist neu?
Abstract
Wer aus seiner Hauseinfahrt rückwärts in eine Hauptstrasse einbiegt, darf sich nicht darauf verlassen, dass die auf der Gegenfahrbahn verkehrenden Autofahrer die hier endende Sicherheitslinie respektieren.
Abstract
Das Bundesgericht hat eine dreijährige Freiheitsstrafe für einen Mann bestätigt, der vorgetäuscht hatte, im Jahre 1999 bei einem Verkehrsunfall in Albanien ums Leben gekommen zu sein. Er bedrohte in der Folge seine Frau, um mit deren Hilfe anhand gefälschter amtlicher Dokumente und beglaubigter Übersetzungen an Versicherungsleistungen in Höhe von 430'000 Franken zu gelangen.
Abstract
Wer Pollinatoren verkauft oder vermietet, mit denen das Harz der Hanfpflanze gewonnen werden kann, der darf dafür laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht unbesehen wegen Gehilfenschaft zu einem Betäubungsmitteldelikt bestraft werden.
Abstract
Die im Hinblick auf einen geplanten Ausbau der Pferdesportanlage in Wädenswil erfolgte Festsetzung der Erholungszone im Gebiet Mosli am Wädenswiler Berg verstösst «krass gegen die öffentlichen Interessen an der Trennung des Bau- vom Nichtbaugebiet».
Abstract
In letzter Zeit sind in der Presse verschiedene Artikel erschienen, die über Parkscheiben mit einer eingebauten Uhr berichteten. Autolenker, die diese benützen, können gebüsst werden.
Abstract
Der Bundesrat hat am 6. September 2006 den Entwurf des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 31. Januar 2007.
Abstract
Die Wettbewerbskommission (Weko) trägt mit einer überarbeiteten Bekanntmachung über Vertikalabreden der Kartellrechtsrevision sowie der KMU-Bekanntmachung Rechnung. Gleichzeitig wird eine Harmonisierung mit dem EU-Wettbewerbsrecht angestrebt.
Abstract
Vor Lärm, den Geräte und Maschinen im Freien verursachen, ist die Schweizer Bevölkerung bis anhin nicht geschützt. Diese Lücke soll geschlossen werden. Das UVEK schickt einen Entwurf für eine neue Verordnung in die Anhörung.
Abstract
Erstmals veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Bilanz und Erfolgsrechung der einzelnen Krankenversicherer. Damit wird mehr Transparenz über die finanzielle Situation der Versicherer geschaffen. Zugleich werden die jährlichen Aufsichtsdaten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) publiziert.
Abstract
Das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie die dazugehörige Verordnung treten per 1. Januar 2008 in Kraft.
Abstract
Bundesrat Leuenberger hat die Projektgruppe eingesetzt, welche die Totalrevision der Postgesetzgebung an die Hand nehmen wird. Die Revision beinhaltet zentrale postalische Themen, namentlich die Grundversorgung, deren Finanzierung und die Definition der weiteren Marktöffnungsschritte.
Abstract
Der Bundesrat hat am 6. September 2006 eine Botschaft mit den letzten Anpassungen von Gesetzesbestimmungen an das neue Bundesgericht- und Verwaltungsgerichtsgesetz verabschiedet.
Abstract
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. September 2006 die Botschaft zum Vertrag mit den USA über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet.
Abstract
Der Bundesrat erhöht die Tabaksteuer auf Zigaretten auf den 1. Oktober 2006. Gleichzeitig eröffnet er die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung. Mit der Revision soll die Steuerstruktur aller anderen Tabakfabrikate europakompatibel ausgestaltet und ihre Steuerbelastung erhöht werden.
Abstract
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates schickt eine das Passivrauchen betreffende Revision des Arbeitsgesetzes in die Vernehmlassung. Sie hat zudem die Differenzen der 5. IV-Revision beraten und will, dass der Nationalrat in der Herbstsession über die Vorlage zur Steuerbefreiung des Existenzminimums entscheidet.
Abstract
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ist auf die Vorlage zur Änderung des Patentgesetzes eingetreten. Sie hat beschlossen, die Thematik der Parallelimporte aus dieser Vorlage herauszulösen, da diese ihres Erachtens einer vertieften und gesonderten Prüfung bedarf.
Abstract
Die Bundeskanzlei hat sich mit dem Halter der Domain-Namen «schweiz.ch», «suisse.ch» und «svizzera.ch» aussergerichtlich geeinigt. Auf den 1. Dezember 2006 hin wird sie Halterin der erwähnten Domain-Namen. Zusätzlich hat sich die Bundeskanzlei ein ausschliessliches Vorrecht an «schweiz.org», «suisse.org», «svizzera.org» und «switzerland.org» gesichert.
Abstract
Die deutsche Bundesregierung hat am 9. August 2006 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes beschlossen. Deutsche Kapitalgesellschaften werden künftig leichter über die Grenzen hinweg mit anderen Unternehmen aus der EU fusionieren können. Aber auch in umgekehrter Richtung nach Deutschland hinein werden Verschmelzungen ermöglicht.
Abstract
The German Federal Ministry of Justice has commissioned a translation of the Bürgerliches Gesetzbuch (or BGB), the civil code of Germany.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im September 2006 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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