Jusletter

Präzisierung der Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Präzisierung der Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK, in: Jusletter 9. Oktober 2006
In einem kürzlich gefällten Urteil betreffend Nachzug eines ausländischen Kindes durch seinen Schweizer Vater präzisierte das Rekursgericht im Ausländerrecht (RG AR) des Kantons Aargau aufgrund jüngster Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seine bisherige Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK. Das RG AR geht davon aus, dass der Frage, ob es den Betroffenen zumutbar ist, das Familienleben im Ausland zu führen, eine zentrale – wenn auch nicht allein entscheidende – Bedeutung zukommt und es inskünftig nicht mehr zulässig ist, bei der Interessenabwägung nach Art. 8 EMRK unbesehen auf die nach nationalem Recht vorzunehmende Interessenabwägung zu verweisen. Fehlende Notwendigkeit des Nachzuges oder ein im Urteilszeitpunkt bereits überschrittenes 18. Altersjahr des Kindes stellen zudem keinen Hinderungsgrund für eine Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 8 EMRK dar.

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