Liebe Leserinnen und Leser
Das EFD hat den von einer Expertenkommission erarbeiteten Entwurf für eine Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes inkl. Bericht am 31. Juli 2006 veröffentlicht. RA Dr. iur. Eugénie Holliger-Hagmann nimmt einzelne Vorschläge unter die Lupe. Sie kommt zum Schluss, dass der Entwurf im Grossen und Ganzen gleich lange Spiesse für Versicherungsnehmer einerseits und für Versicherungsunternehmen anderseits schaffe. Zu erwähnen ist, dass die Expertenkommission auch einen neuen Art. 20a OR vorschlägt. Dieser soll auf alle Allgemeinen Vertragsbedingungen anwendbar sein.
Ab und an liest und hört man Vorwürfe, die Bundes- wie auch die kantonalen Verwaltungen seien teilweise zu wenig effizient, funktionierten nicht ökonomisch genug und glänzten oft durch Unflexibilität. Lorenz Engi tritt dem entgegen und sieht Gefährdungspotential. Er befasst sich mit der Ethisierung und Ökonomisierung des Verwaltungsrechts und ortet einen Verlust an Legalität und Formalität.
Der EuGH hat am 3. Oktober 2006 in der Rechtssache C-452/04 (Fidium Finanz v. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) entschieden, dass sich ein Schweizer Finanzdienstleistungsunternehmen, das Kredite in die EU vergibt, nicht auf die gemeinschaftsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit berufen kann. RA Simon Hirsbrunner und Dr. iur. Simone Seidl besprechen das Urteil und zeigen die Auswirkungen auf Schweizer Finanzinstitute.
Prof. Dr. iur. Jean-Philippe Dunand analysiert die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Verhinderung und Beendigung von Konflikten bezüglich des Arbeitsorts. Weiter befasst er sich mit den Modalitäten bei der Schaffung einer Vermittlungsinstanz durch den Arbeitgeber ausserhalb gerichtlicher Konflikte.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Abstract
L'auteur examine la nature de l'obligation de l'employeur de prévenir et de mettre fin aux conflits sur le lieu de travail et il étudie des modalités de la création d'une instance de médiation par l'employeur hors conflit judiciaire.
Abstract
Noch bevor die Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes vollständig in Kraft getreten ist, hat das Eidg. Finanzdepartement (EFD) den von einer Expertenkommission unter dem Präsidium von Prof. Anton K. Schnyder erarbeiteten Entwurf für eine Totalrevision dieses Gesetzes veröffentlicht. Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) soll daraus bis Ende 2007 eine Vernehmlassungsvorlage machen.
Abstract
In jüngerer Zeit zeigen sich in der öffentlichen Verwaltung Tendenzen der Ethisierung und Ökonomisierung. Diese Entwicklungen sind aber nur Erscheinungsformen eines allgemeinen Trends der Entformalisierung, der wiederum mit einem utilitaristischen Rechtsverständnis zusammenhängt. Förmlichkeit und Rechtsgebundenheit geraten unter Druck, weil sich die Verwaltungspraxis zunehmend an ihren guten Wirkungen zu messen hat.
Abstract
Mit Urteil vom 3. Oktober 2006 (Rs. C-452/04, Fidium Finanz/Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften befunden, dass sich ein Schweizer Finanzdienstleistungsunternehmen, das Kredite in die EU vergibt, nicht auf die gemeinschaftsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit berufen kann. Nachfolgend werden das Urteil und seine möglichen Auswirkungen auf die Schweizer Banken und Finanzinstitute, die grenzüberschreitend tätig sind, erörtert.
Abstract
Das Bundesgericht hat einen von vielen Steinen auf dem Weg zu einem freien Parallelimport von Körperpflegemitteln weggeräumt und auf eine Beschwerde der Denner AG hin den Verkauf der Zahnpasta «Colgate Dentagard mit Naturkräutern» zugelassen, obwohl sich auf der Tube ein von den Zürcher Gesundheitsbehörden beanstandeter Hinweis auf eine zahnmedizinisch vorbeugende Wirkung findet.
Abstract
Die Einräumung eines Kaufrechts auf ein Baurecht am sogenannten Steinfabrik-Areal der Korporation Pfäffikon SZ an deren eigenen Präsidenten, den Architekten und Unternehmer Ulrich K. Feusi, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Abstract
Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen ist laut einem Urteil des Bundesgerichts zu Recht nicht auf die Beschwerde eingetreten, mit der die Cablecom GmbH die Übernahme der CT Cintetrade AG durch die Swisscom AG beanstanden wollte.
Abstract
Die Staatsanwaltschaft von Turin, die im Zusammenhang mit möglicherweise asbestbedingten Krebserkrankungen ehemaliger italienischer Mitarbeiter der Eternit AG in Niederurnen eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung führt, erhält von der Schweiz vermutlich weitere Unterlagen.
Abstract
Am 3. November 2006 hat das EVD das Anhörungsverfahren zum Verordnungsentwurf über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen eröffnet.
Abstract
Da gewisse Probleme im Asylbereich nach einer raschen Lösung rufen, hat der Bundesrat beschlossen, einen Teil der vom Volk am 24. September 2006 mit grosser Mehrheit gutgeheissenen Gesetzesänderungen sowie mehrere Vollzugsverordnungen bereits am 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen.
Abstract
Die Kantone müssen letztinstanzliche Entscheide in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten den beschwerdeberechtigten Bundesbehörden eröffnen. Dies ist in der neuen Eröffnungsverordnung verankert, die der Bundesrat am 8. November 2006 verabschiedet hat und die mit dem BGG am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird.
Abstract
Der Bundesrat hat am 8. November 2006 eine Sammelverordnung mit den notwendigen Anpassungen von Verordnungen an das neue Bundesgerichtsgesetz und Verwaltungsgerichtsgesetz verabschiedet.
Abstract
Der Bundesrat hat am 8. November 2006 die Änderung der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA) verabschiedet. Davon betroffen ist vor allem die Überlassung der persönlichen Waffe zu Eigentum. Die Anforderungen wurden erhöht sowie eine Selbstdeklaration eingeführt.
Abstract
Der Bundesrat erachtet die von der Staatspolitischen Kommission vorgeschlagene Heraufstufung der Grundsätze zur Informationstätigkeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung im Vorfeld von Abstimmungen auf Gesetzesebene nicht als notwendig und lehnt daher den entsprechenden Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ab.
Abstract
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zu Heft 70 / IV Nr. 68 - 79 abgedruckt.
Jusletter