RK-N will kein Gesetz über Bergführerwesen
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) verzichtet auf ein Gesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten. Angesichts der bestehenden rechtlichen Grundlagen auf kantonaler und auf Bundesebene und der Selbstregulierung der betroffenen Branche ist keine spezielle Regelung notwendig.
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