UVEK muss über die Bücher
Befristung der Betriebsbewilligung für Kernkraftwerk Mühleberg
Die vom Bundesrat im Jahre 1998 verfügte Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg ist zwar nicht einfach nichtig, doch muss das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Sinne einer Wiedererwägung prüfen, ob die Befristung aufzuheben ist. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
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