Erforderliches Quorum für eine Sonderprüfung
Repräsentanz bis zum Einsatz des Prüfers
Zieht ein Aktionär seine Klage auf Einsetzung eines Sonderprüfers zurück, so dass die verbleibenden Aktionäre nicht mehr 10% des Aktienkapitals oder Aktien im Nennwert von 2 Mio. Fr. repräsentieren, darf der Richter laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht über die Sonderprüfung entscheiden.
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