Jusletter

Keine neuen Begehren in zweiter Instanz

Eheschutz- und Massnahmenverfahren

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Keine neuen Begehren in zweiter Instanz, in: Jusletter 26. März 2007
Im Eheschutzverfahren sowie beim Erlass vorsorglicher Massnahmen für die Dauer des Scheidungsprozesses können laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts in zweiter kantonaler Instanz keine neuen Tatsachen, Beweise oder Rechtsbegehren mehr vorgebracht werden.

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