Zusammenarbeit im Bereich Infrastruktur zwischen Bundesgerichten und EFD
Der Bundesrat hat am 16. Mai 2007 eine Vereinbarung zwischen dem Bundesgericht und dem EFD betreffend Immobilienmanagement und Logistik genehmigt. Gleichzeitig stimmte er einer Verordnungsänderung zu, mit der das EFD die Kompetenz erhält, mit den eidgenössischen Gerichten Infrastrukturvereinbarungen abzuschliessen und diese zu ändern, ohne den Bundesrat konsultieren zu müssen.
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