Degressive Steuerlast ist verfassungswidrig
Umstrittener Tarif des Obwaldner Fiskus in Lausanne aufgehoben
Der Durchschnittssteuersatz darf bei steigendem Einkommen nicht sinken. Mit dieser Begründung hat das Bundesgericht den degressiven Steuertarif des Kantons Obwalden aufgehoben, und zwar auch insoweit, als er Steuerentlastungen für kleinere Einkommen vorsah.
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