Jusletter

Es bleibt bei fünf Jahren

Bestätigte Zuchthausstrafe für den Ex-Präsidenten des FC Wil

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Urkundenfälschung
  • Zitiervorschlag: fel., Es bleibt bei fünf Jahren, in: Jusletter 18. Juni 2007
Es bleibt bei fünf Jahren Zuchthaus wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung für Andreas Hafen, den einstigen Präsidenten des FC Wil und Vizedirektor der UBS in St. Gallen.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.