Der Arzt als sein Patient
Keine Selbstbehandlung auf Krankenschein
Ärzte dürfen sich laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht auf Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung selbst behandeln. Dagegen sprechen vertragsrechtliche Gründe ebenso wie die Gefahr, dass Leistungen der Krankenkasse missbräuchlich bezogen werden könnten.
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