Ungesetzlich, aber zulässig
Autoknacker dank GPS-Überwachung überführt
Das Bundesgericht hat eine Gefängnisstrafe von 30 Monaten für einen gewerbsmässigen Autoknacker bestätigt, der unter anderem dank einer zweimonatigen GPS-Überwachung des Tatfahrzeugs überführt werden konnte.
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