WBK-N: Bundesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden
Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) hat vom Vernehmlassungsergebnis zur Vorlage für einen besseren Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden Kenntnis genommen. Sie hat beschlossen, die Arbeiten rasch weiterzuführen und hat hierzu das weitere Vorgehen festgelegt. Der Vorschlag einer gesetzlichen Regelung auf nationaler Ebene ist bei den Vernehmlassungsteilnehmenden auf breite Zustimmung gestossen.
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