Bundesrat regelt Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken
Der Bundesrat legt in einer Verordnung fest, dass Gaskombikraftwerke ihre CO2-Emissionen vollumfänglich kompensieren müssen. Der Anteil der Auslandkompensation beträgt 30 Prozent. Ist die Stromversorgung gefährdet, kann der Anteil bis 50 Prozent angehoben werden.
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