Jusletter

Stadt Zürich muss Gesundheitspersonal Lohn nachzahlen

Bundesgericht bestätigt Urteil des Verwaltungsgerichts

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Gleichheit von Frau und Mann
  • Zitiervorschlag: Jurius, Stadt Zürich muss Gesundheitspersonal Lohn nachzahlen, in: Jusletter 14. Januar 2008
BGer – Die Stadt Zürich muss dem Gesundheitspersonal Lohn nachzahlen. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt. Dieses hatte im Dezember 2006 entschieden, dass die Entlöhnung bis 2002 diskriminierend war.

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