Stadt Zürich muss Gesundheitspersonal Lohn nachzahlen
Bundesgericht bestätigt Urteil des Verwaltungsgerichts
BGer – Die Stadt Zürich muss dem Gesundheitspersonal Lohn nachzahlen. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt. Dieses hatte im Dezember 2006 entschieden, dass die Entlöhnung bis 2002 diskriminierend war.
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