Anspruch auf Sozialhilfe trotz Vermögensabtretung
Bundesgericht gibt Bündner Rentner Recht
BGer – Ein Anspruch auf Sozialhilfe im Alter kann auch dann bestehen, wenn die betroffene Person Jahre zuvor ihr ganzes Vermögen den Kindern überschrieben hat. Das Bundesgericht hat einem pflegebedürftigen Rentner aus dem Bündnerland Recht gegeben.
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