Auslieferung an Russland trotz problematischer Menschenrechtslage
Zusicherungen können laut Bundesgericht ausreichen
BGer – Die Auslieferung von Personen an Länder mit problematischer Menschenrechtslage soll weiterhin möglich sein, wenn der betroffene Staat ausreichende diplomatische Garantien abgibt. Das Bundesgericht hält trotz Kritik an seiner Praxis fest.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare