Liebe Leserinnen und Leser
«Wer seine Sache einem Vertragspartner anvertraut, schafft durch Übertragung des Besitzes zurechenbar den Rechtsschein der Verfügungsbefugnis. Der gutgläubige Dritte, der die Sache kauft, erwirbt Eigentum – dem Rechtsschein wird zulasten des ursprünglichen Eigentümers folglich entsprochen. Wem eine Sache gestohlen wird, dem wird dieser Rechtsschein mangels eigener Handlung nicht zugerechnet». Rechtsanwalt Dr. Arnold F. Rusch, LL.M., widmet sich dem gutgläubigen Fahrniserwerb vom Nichtberechtigten. Er prüft, ob dieser wirklich unter die Rechtsscheinlehre fällt und auch in Spezialfällen zu sinnvollen Ergebnissen führt.
Dr. iur. Denis Masmejan bespricht das Urteil der Grossen Kammer des EGMR im Fall Martin Stoll. Er hatte 1997 in der «Sonntags-Zeitung» Auszüge aus einem vertraulichen Bericht des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, veröffentlicht und wurde dafür gebüsst. Die Grosse Kammer fand nun, das verletze die EMRK nicht. Der Autor plädiert trotzdem für eine Revision des Schweizer Rechts.
«Wer befürchtet, dass gegen ihn demnächst eine superprovisorische Massnahme getroffen wird, [...] kann [...] sich mit einer sog. Schutzschrift an das zuständige Gericht wenden und die Gründe darlegen, die gegen die Massnahme oder zumindest gegen eine überfallartige Anordnung sprechen. Mit der Schutzschrift greift eine vorausschauende potentielle Gegenpartei ihrem rechtlichen Gehör vor. Andererseits steht das Gericht einem superprovisorischen Gesuch – wird es wirklich gestellt – auch nicht mehr ganz unvoreingenommen gegenüber.» (Botschaft zur ZPO, BBl 2006 7221, S. 7357). Michael Tuchschmid präsentiert eine aktuelle Übersicht zur kantonalen Gerichtspraxis betreffend (die momentan gesetzlich noch nicht geregelten) Schutzschriften.
Der Sonderstrafgerichtshof in Sierra Leone ist zuständig für die strafrechtliche Verfolgung der Hauptverantwortlichen für schwere Verbrechen, die nach dem 30. November 1996 auf Sierra Leones Territorium begangen wurden. Urs Wiedemann unterzieht den Aufbau und die Funktionsweise des Sonderstrafgerichtshofs einer eingehenden Würdigung und Analyse. Er widmet sich dabei insb. dem Finanzierungsmodell des Gerichts und dem geltenden Verfahrensrecht.
Legen Sie als Anwalt Rechtsmittel am Bundesgericht ein? Falls ja, sollten Sie die zwei Daten beachten, auf die Prof. Dr. iur. Thomas Koller in seinem Beitrag aufmerksam macht. Mit dem Inkrafttreten des BGG hat sich nämlich die Berechnung des Fristenlaufs geändert, für den Fall, dass der anzufechtende Entscheid während der «Gerichtsferien» zugestellt wird.
Herzliche Grüsse
Nils Güggi
Abstract
In Gerichtsentscheiden und wissenschaftlichen Abhandlungen zum gutgläubigen Fahrniserwerb vom Nichtberechtigten tauchen häufig die Begriffe «Rechtsschein» und «Zurechnung» auf: Wer seine Sache einem Vertragspartner anvertraut, schafft durch Übertragung des Besitzes zurechenbar den Rechtsschein der Verfügungsbefugnis. Der gutgläubige Dritte, der die Sache kauft, erwirbt Eigentum – dem Rechtsschein wird zulasten des ursprünglichen Eigentümers folglich entsprochen. Wem eine Sache gestohlen wird, dem wird dieser Rechtsschein mangels eigener Handlung nicht zugerechnet. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Rechtsscheinlehre, der diese selektiv benutzten Begriffe entstammen, unterbleibt jedoch in den meisten Fällen. In diesem Aufsatz widmet sich der Autor dem gutgläubigen Fahrniserwerb vom Nichtberechtigten und prüft, ob dieser wirklich unter die Rechtsscheinlehre fällt und auch in Spezialfällen zu sinnvollen Ergebnissen führt.
Abstract
Ein Journalist hatte 1997 in der «Sonntags-Zeitung» Auszüge aus einem vertraulichen Bericht des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, veröffentlicht. Dafür wurde der Journalist gebüsst. Am 10. Dezember 2007 hat nun der EGMR entschieden, dass die Schweiz mit dessen Verurteilung Art. 10 EMRK nicht verletzt habe. Die Grosse Kammer des EGMR hat damit das Urteil der 4. Sektion des EGMR vom 25. April 2006 widerrufen. Der vorliegende Beitrag plädiert dennoch für eine Revision des Schweizer Rechts. Der Autor ruft in Erinnerung, dass trotz des Entscheids im Fall Stoll nicht vergessen werden darf, dass die europäische Rechtsprechung eine Einschränkung der Informationsfreiheit weiterhin nur sehr zurückhaltend zulässt. (ng)
Abstract
Nach Einführung in Land und Konflikt wird zunächst die strukturelle Ausgestaltung des Sonderstrafgerichtshofes erläutert. Dieser wurde als neues, schlankeres Modell der Internationalen Strafjustiz geschaffen, in der Absicht, Gerechtigkeit (und damit nationale Versöhnung) billiger und effizienter zu schaffen. Der Sonderstrafgerichtshof hat die in ihn gesetzten Hoffnungen nur teilweise erfüllt. Dies liegt nach Ansicht des Autors zum einen am fehlgeschlagenen Finanzierungsmodell, welches einer umfassenderen Umsetzung des Mandats entgegen stand, aber auch am überaus formalistischen Verfahrensrecht, welches eine effiziente Verfahrensführung und bisweilen gar die Wahrheitsfindung behindert. Mit Bezug zum Gericht als Instrument zur Friedenskonsolidierung liegt das auch an zu hohen Erwartungen an solche Instrumente.
Abstract
Die Schutzschrift ist in den kantonalen Zivilprozessordnungen nicht geregelt; als ungeschriebenes Prozessrecht hat sie sich vielerorts etabliert. Ihre Anerkennung ist aber von Kanton zu Kanton und sogar innerhalb derselben unterschiedlich. Sorgfältige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erkundigen sich deshalb vor der Einreichung einer Schutzschrift jeweils beim fraglichen Gericht nach der lokalen Praxis. Mit einer aktuellen Übersicht zur Gerichtspraxis betreffend Schutzschriften soll die vorliegende Arbeit in erster Linie der Praktikerin und dem Praktiker dienen.
Abstract
Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Bundesgerichtsgesetz (BGG) hat bei der Berechnung des Fristenlaufs gegenüber dem früher geltenden Organisationsgesetz (OG) eine wichtige Änderung für den Fall mit sich gebracht, dass der anzufechtende Entscheid während der «Gerichtsferien» zugestellt wird. Diese Änderung wurde bereits mehreren Beschwerdeführern und ihren Anwälten zum Verhängnis. Der nächste «kritische» Zeitpunkt für das Einreichen von Rechtsmitteln an das Bundesgericht ist der 29. April 2008, während sich das Fristende nach den «Weihnachtsgerichtsferien» (1. Februar) im Vergleich zu früher nicht verschoben hat.
Abstract
BGer – Die Auslieferung von Personen an Länder mit problematischer Menschenrechtslage soll weiterhin möglich sein, wenn der betroffene Staat ausreichende diplomatische Garantien abgibt. Das Bundesgericht hält trotz Kritik an seiner Praxis fest.
Abstract
BGer – Die Bundesverfassung verlangt für das Richteramt kein Jurastudium. Damit ein faires Verfahren garantiert ist, müssen Laienrichter laut Bundesgericht allerdings ausreichende Kenntnisse mitbringen, um ein sachgerechtes Urteil fällen zu können.
Abstract
BGer – Mündige Kinder können sich die einem Elternteil gewährte Invaliden-Kinderrente nicht direkt auszahlen lassen. Laut Bundesgericht ist dies gesetzlich nicht vorgesehen.
Abstract
BGer – Die Heirat mit einem in der Schweiz niedergelassenen europäischen Bürger garantiert kein Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung. Das Bundesgericht hat einen jungen Libyer abgewiesen, der vor kurzem eine in der Schweiz wohnhafte Portugiesin geheiratet hat. (dh)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat eine weitere provisorische Pfändung von russischem Vermögen zu Gunsten der Genfer Firma Noga von Nessim Gaon bestätigt. Betroffen ist das Guthaben der russischen Zentralbank bei drei Schweizer Banken.
Abstract
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU (nach 2009) eröffnet.
Abstract
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat dem Erlassentwurf des Bundesrates zur Übernahme des Schengener Grenzkodex und einem weiteren Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes zugestimmt.
Abstract
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung vom 21. Januar 2008 dem Beitritt der Schweiz zur UNESCO-Konvention gegen Doping im Sport zugestimmt.
Abstract
Am 27. November 2007 wurde das EFTA-Übereinkommen revidiert. Ab dem 1. Januar 2008 findet bei der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung zwischen der Schweiz und Liechtenstein nicht mehr das schweizerisch-liechtensteinische Abkommen über Soziale Sicherheit, sondern die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Anwendung.
Abstract
Der Bundesrat und die EU setzen den Dialog über die Einschätzung bestimmter kantonaler Besteuerungsmodalitäten für Unternehmen durch die EU fort.
Abstract
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) spricht sich im Gegensatz zu der knappen Mehrheit der Nationalratskommission gegen die Einführung des Stimmrechtsalters 16 auf Bundesebene aus. Somit kann die Nationalratskommission keine Vorlage ausarbeiten, sondern die Räte müssen den Grundsatzentscheid fällen und über die Initiative befinden.
Abstract
Auf Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) hat der Bundesrat einen Aktionsplan zum Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten verabschiedet.