Änderung der Sozialversicherungspflicht im Verhältnis Schweiz – Liechtenstein
Am 27. November 2007 wurde das EFTA-Übereinkommen revidiert. Ab dem 1. Januar 2008 findet bei der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung zwischen der Schweiz und Liechtenstein nicht mehr das schweizerisch-liechtensteinische Abkommen über Soziale Sicherheit, sondern die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Anwendung.
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