Publikation veralteter Handelsregisterdaten ist gesetzeskonform
BVGer – Auf der Internetseite «moneyhouse.ch» dürfen auch in Zukunft alle aktuellen und veralteten Handelsregisterdaten zeitlich unbeschänkt publiziert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten abgewiesen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare