Keine Kurznummer für SRG-Wetterdienst
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab
BVGer – Die SRG hat laut Bundesverwaltungsgericht keinen Anspruch auf eine dreistellige Telefon-Kurznummer für ihren Wetterdienst. Dass der staatliche Wetterdienst MeteoSchweiz seine 162-Nummer vorläufig noch weiter nutzen darf, spielt keine Rolle.
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