Doch nur bedingte Strafe für Raser von Schlieren ZH
Bundesgericht heisst Beschwerde gut
BGer – Ein Autolenker, der 2004 mit Tempo 145 durch Schlieren ZH gerast ist, kommt mit einer bedingten Strafe davon. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde teilweise gutgeheissen. Das Zürcher Obergericht hatte ihn die Hälfte der zweijährigen Freiheitsstrafe absitzen lassen wollen.
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