Jusletter

Doch nur bedingte Strafe für Raser von Schlieren ZH

Bundesgericht heisst Beschwerde gut

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Doch nur bedingte Strafe für Raser von Schlieren ZH, in: Jusletter 26. Mai 2008
BGer – Ein Autolenker, der 2004 mit Tempo 145 durch Schlieren ZH gerast ist, kommt mit einer bedingten Strafe davon. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde teilweise gutgeheissen. Das Zürcher Obergericht hatte ihn die Hälfte der zweijährigen Freiheitsstrafe absitzen lassen wollen.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.