Mutmasslicher Grossdealer bleibt in U-Haft
Bundesgericht weist Beschwerde ab
BGer – Ein mutmasslicher Heroin-Grosshändler, der sich ab dem 18. August 2008 vor dem Bundesstrafgericht verantworten muss, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Er soll mit 1400 Kilo Heroin gehandelt haben.
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