Jusletter

Mutmasslicher Grossdealer bleibt in U-Haft

Bundesgericht weist Beschwerde ab

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Allgemeines Strafprozessrecht, Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
  • Zitiervorschlag: Jurius, Mutmasslicher Grossdealer bleibt in U-Haft, in: Jusletter 2. Juni 2008
BGer – Ein mutmasslicher Heroin-Grosshändler, der sich ab dem 18. August 2008 vor dem Bundesstrafgericht verantworten muss, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Er soll mit 1400 Kilo Heroin gehandelt haben.

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