Regelung technischer Schutzmassnahmen im revidierten URG
Welches sind die praktischen Auswirkungen der Unterstellung technischer Schutzmassnahmen unter das revidierte URG?
Am 1. Juli 2008 tritt das revidierte schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) in Kraft, welches eine Reihe von bedeutenden Änderungen mit sich bringt. Einer der umstrittensten Punkte der Revision ist der neue Artikel 39a, welcher den Schutz technischer Schutzmassnahmen regelt. Konsumentenorganisationen befürchten, dass durch den Passus das gesetzlich verankerte Recht auf Privatkopie faktisch aus den Angeln gehoben würde. Der folgende Beitrag soll einen Ausblick auf die neuen Bestimmungen gewähren und die sich hieraus ergebenden Fragestellungen thematisieren.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Künftiger Regelungsbereich von Artikel 39a URG
- 1. Grundsätzlicher Geltungsbereich der Norm
- 2. Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe
- 3. Abgrenzung einzelner Werkzeuge
- 4. Vorbehalt der zulässigen Nutzung
- 5. Exkurs: Schutz von Informationen für die Wahrnehmung von Rechten
- III. Charakteristiken technischer Schutzmassnahmen
- 1. Funktion von Kopiersperren
- 2. Wirkungsweise von Zugangskontrollen
- IV. Abgrenzung zu Bestimmungen de lege lata
- V. Fazit
- VI. Schlussfolgerung
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