Liebe Leserinnen und Leser
Gibt es in Zukunft Einzelrichter an Obergerichten? Im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung der neuen eidgenössischen Prozessordnungen im Kanton Schaffhausen stellte sich die Frage, ob zukünftig auch an den oberen kantonalen Gerichten Einzelrichter eingesetzt werden sollen. Prof. Dr. iur. Arnold Marti lehnt dies aus Gründen der Repräsentativität, Akzeptanz und Ausgewogenheit von Urteilen sowie aus subjektiven Rechtsschutzaspekten ab.
Das Kollektivanlagengesetz (KAG) bezweckt nach seinem Art. 1 «den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie die Transparenz und die Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen». RA Lionel Aeschlimann stellt die Frage, ob und wie weit auch Investmentgesellschaften mit fixem Kapital (SICAF) dem KAG unterstehen.
Der Schutz technischer Schutzmassnahmen wird im revidierten URG, das am 1. Juli in Kraft tritt, neu geregelt. Der neue Art. 39a URG schützt technische Massnahmen, welche die Rechteinhaber anwenden, um die unerlaubte Verwendung ihrer Werke und Leistungen im digitalen Umfeld zu verhindern oder einzuschränken. Die Regelung wurde in erster Linie im Hinblick auf die Ratifizierung der WIPO-Abkommen sowie die Anpassung an EU-Recht formuliert. Ernst Platz untersucht die praktischen Auswirkungen der neuen Regelung.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche.
Freundliche Grüsse
Nils Güggi