Gestes et propos obscènes à l’égard d’un jeune footballeur
Le Tribunal fédéral confirme un verdict de la justice genevoise
BGer – Für unangebrachte Berührungen und obszöne Äusserungen gegenüber einem zwölfjährigen Knaben wird ein vierzigjähriger Genfer mit einer Geldstrafe von 3000 Franken und dreissig Tagessätzen à 180 Franken bedingt bestraft. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Kindern bestätigt.
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