Änderungen des StGB zur lebenslangen Verwahrung ab 1. August 2008 in Kraft
Der Bundesrat hat am 18. Juni 2008 beschlossen, die Ausführungsbestimmungen zur lebenslangen Verwahrung auf den 1. August 2008 in Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen des Strafgesetzbuches setzen das Anliegen der Verwahrungsinitiative um, die Gesellschaft besser vor extrem gefährlichen Straftätern zu schützen. Zugleich gewährleisten sie, dass dabei die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention beachtet werden.
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