Suva-Leistungen nach Tauchunfall gekürzt
Bundesgericht bejaht Wagnis
BGer – Ein verunfallter Taucher muss sich die Halbierung der Geldleistungen der Suva gefallen lassen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass er sich auf den verhängnisvollen Tauchgang nicht genügend vorbereitet hat und damit ein Wagnis eingegangen ist.
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