Die Auslegung von Dienstbarkeiten
Die zahlreiche und ergiebige bundesgerichtliche Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt auf, dass sich in der Rechtspraxis immer wieder Fragen zum Inhalt beziehungsweise zum Umfang von Dienstbarkeiten stellen. Die Frage des Inhaltes einer Dienstbarkeit erlangt dann Bedeutung, wenn sich entweder der Dienstbarkeitsbelastete oder der Dienstbarkeitsberechtigte in den ihm zustehenden Rechten tangiert fühlt. Dieser Beitrag befasst sich mit der Inhaltsermittlung von Dienstbarkeiten mittels Auslegung.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Dienstbarkeit als Art der beschränkten dinglichen Rechte
- a. Allgemeines
- b. Die Wichtigkeit des Zweckes einer Dienstbarkeit
- c. Die Errichtung von Dienstbarkeiten
- aa. Die Form des Dienstbarkeitsvertrages
- bb. Der Grundbucheintrag
- cc. Exkurs: Änderungen durch die Revision des Immobiliarsachenrechtes
- dd. Ausnahme: Die Dienstbarkeitserrichtung ohne Grundbucheintrag
- 2. Die Feststellung des Dienstbarkeitsinhaltes mittels Auslegung
- 3. Vorgehen bei der Auslegung des Inhaltes einer Dienstbarkeit nach Art. 738 ZGB
- a. Die Auslegungsmethoden in Bezug auf Dienstbarkeitsverträge
- b. Die Auslegung des Grundbucheintrages
- aa. Der deutliche Grundbucheintrag nach Bundesgericht
- bb. Regeln für die Auslegung des Grundbucheintrages
- c. Auslegung des Erwerbsgrundes (Dienstbarkeitsvertrag)
- aa. Der Wortlaut
- bb. Der Zweck
- d. Ausübung seit langer Zeit in gutem Glauben nach Art. 738 Abs. 2 Halbsatz 2 ZGB
- aa. Verhalten nach Vertragsschluss
- bb. Voraussetzungen
- aaa. Erkennbarkeit der Ausübung
- bbb. Ausübung während längerer Zeit
- ccc. Unangefochtene Ausübung
- ddd. Guter Glaube
- 4. Schlussbetrachtungen
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