Train régional CEVA à Genève : deux recours écartés
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Rekurse im Zusammenhang mit dem Projekt Regionalzug CEVA abgewiesen. Es hat die Rekurse der Vereinigung für eine bessere Mobilität zwischen Frankreich und Genf sowie der Versicherungkasse für das Personal der Stadt Genf für unzulässig befunden (Urteil A-3755/2008 und A-3652/2008).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare