Liebe Leserinnen und Leser
Im Jahre 2002 wurde in Deutschland ein elfjähriger Junge entführt und getötet. Die Polizei fasste den Entführer und drohte ihm – in der Hoffnung, den Jungen lebend zu finden – im Verhör mit Gewaltanwendung. Der Entführer verriet der Polizei daraufhin den Ort, wo er die Leiche des Jungen versteckt hatte. Eine heftige Diskussion zum Einsatz von Folter in Ausnahmesituationen war die Folge. Dr. iur. Umberto Pajarola bespricht das Urteil des EGMR i.S. Gäfgen gegen Deutschland, in welchem der Gerichtshof zu beurteilen hatte, ob die Behandlung des Entführers gegen Art. 3 EMRK (Folter- und Misshandlungsverbot) und Art. 6 EMRK (faires Verfahren) verstossen habe.
Im Agenturvertrag hat der Agent gemäss Art. 418u OR nach Auflösung des Vertragsverhältnisses grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung für die Kundschaft, die er während dem Agenturverhältnis aufgebaut hat. Kürzlich hat das Bundesgericht entschieden, dass analog Art. 418u OR auch der Abnehmer eines Alleinvertriebsvertrags Anspruch auf eine Kundschaftsentschädigung hat. RA Gilles Benedick und RA Paolo Bottini besprechen BGE 134 III 497. Der Entscheid wurde bereits von RA Dr. iur. Dirk Langer im Push-Service Entscheide in französischer Sprache kommentiert.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche!
Mit besten Grüssen