WBK-S: Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen verabschiedet
Der Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen wurde einstimmig von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) verabschiedet. Die Vorschriften für die Forschung am Menschen sollen übergeordnet als Kompetenznorm für alle Fachdisziplinen gelten. Hingegen beziehen sich die Forschungsgrundsätze auf die biomedizinische Forschung mit Personen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare