Protection lacunaire contre les accidents non professionnels
Le Tribunal fédéral déboute une aide de ménage lausannoise
BGer – Teilzeitarbeiter sind nicht alle gegen Nichtberufsunfälle versichert. Sie sind nur dann vom Versicherungsschutz erfasst, wenn sie mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tätig sind (BGE 8C_328/2008).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare