Sprengstoffanschläge um die Rütlifeier 2007
Verdächtigter muss laut Bundesgericht aus Untersuchungshaft entlassen werden
BGer – Der mutmassliche Urheber der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 muss gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Bundesanwaltschaft ist mit ihrer Beschwerde an das Bundesgericht erfolglos geblieben (Urteil 1B_288/2008).
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