Jusletter

Sprengstoffanschläge um die Rütlifeier 2007

Verdächtigter muss laut Bundesgericht aus Untersuchungshaft entlassen werden

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen den Staat, gegen die öffentliche Gewalt
  • Zitiervorschlag: Jurius, Sprengstoffanschläge um die Rütlifeier 2007, in: Jusletter 8. Dezember 2008
BGer – Der mutmassliche Urheber der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 muss gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Bundesanwaltschaft ist mit ihrer Beschwerde an das Bundesgericht erfolglos geblieben (Urteil 1B_288/2008).

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