Beschwerde gegen St.Galler Finanzausgleich abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde von neun St.Galler Gemeinden gegen den interkommunalen Finanzausgleich im Kanton St.Gallen abgewiesen. Die Begründung des Entscheides aus Lausanne liegt noch nicht vor (Urteil 2C_609/2007).
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