Jusletter

Vereine behalten Monopol auf Lotto-Veranstaltungen

Bundesgericht bestätigt bisherige Praxis

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strafrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Vereine behalten Monopol auf Lotto-Veranstaltungen, in: Jusletter 23. Februar 2009
BGer – Lotto-Veranstaltungen dürfen weiterhin nur an Unterhaltungsabenden von Vereinen abgehalten werden. Laut Bundesgericht bleibt es Privaten und Firmen auch in Zukunft verboten, solche Anlässe zu kommerziellen Zwecken durchzuführen (BGE 6B_690/2008).

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