SPK-S: Bedingte Rückzugsmöglichkeit von Volksinitiativen

Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach – Vorschlag geht in die Vernehmlassung

Jurius
Jurius
Rechtsgebiete:

Politische Rechte

Zitiervorschlag: Jurius, SPK-S: Bedingte Rückzugsmöglichkeit von Volksinitiativen, in: Jusletter 30. März 2009

Sollen Initianten und Initiantinnen einer Volksinitiative diese neu bedingt zurückziehen können, wenn noch nicht klar ist, ob ein Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe die Referendumsphase übersteht? Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) sieht Handlungsbedarf, welcher sich gerade an einem aktuellen Beispiel, der Volksinitiative «Lebendiges Wasser», manifestiert. Sie hat deshalb die entsprechenden Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ausgearbeitet und die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.


Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Für Campus registrieren? Mehr dazu
Login Poster