Liebe Leserinnen und Leser

Dr. Roland Pfäffli hat am 20. November 2008 in Bern einen Vortrag über die Rechtsprechung und die anstehenden Gesetzesänderungen im Notariats- und Grundbuchrecht gehalten. Die schriftliche Fassung des Vortrags veröffentlichen wir heute in aktualisierter Form. In einem Exkurs wird auf das Anwaltsrecht und die Praxis zum neuen Bundesgerichtsgesetz hingewiesen.
«Als Verfügungen gelten Anordnungen der Behörden im Einzelfall, die sich auf öffentliches Recht des Bundes stützen und zum Gegenstand haben: a. Begründung, Änderung oder Aufhebung von Rechten oder Pflichten; b. Feststellung des Bestehens, Nichtbestehens oder Umfanges von Rechten oder Pflichten; c. Abweisung von Begehren auf Begründung, Änderung, Aufhebung oder Feststellung von Rechten oder Pflichten, oder Nichteintreten auf solche Begehren.» Art. 5 Abs. 1 VwVG definiert den Verfügungsbegriff im Verwaltungsrecht. Bis anhin hat das Bundesgericht versucht, den Verfügungsbegriff im Sozialversicherungsrecht in Einklang mit Art. 5 Abs. 1 VwVG zu bringen. Magnus Oeschger und RA Jürg Bickel stellen in ihrer Besprechung von BGE 134 V 145 nun aber fest, dass das Bundesgericht – im Anwendungsbereich des ATSG – vom materiellen Verfügungsbegriff zu einem formellen Verfügungsverständnis gewechselt hat. Sie kritisieren, dass das aus rechtsstaatlichen und praktischen Gründen ungeeignet sei.
In Jusletter 16. März 2009 hat Dr. Lorenz Engi den deutschen Forschungsansatz der «Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft» kurz erklärt. Aufbauend darauf handelt er nun einen Spezialdiskurs innerhalb dieses Ansatzes ab: die Konkurrenz zwischen dem sog. «Steuerungsansatz» und dem «Governance-Ansatz». Lorenz Engi erklärt beide Ansätze und würdigt sie kritisch.
Zuletzt ein Hinweis in eigener Sache: Martin Businger hat sich in Jusletter 2. März 2009 zu den Anforderungen von Art. 86 Abs. 2 BGG an letzte kantonale Gerichtsinstanzen im Bereich der ausländerrechtlichen Haft geäussert. Zur Situation im Kanton Zürich wurden nachträglich noch Präzisierungen angebracht (vgl. Korrigenda am Ende des Beitrags).
Viel Vergnügen bei der Lektüre und beste Grüsse!

                          
                   
Nils Güggi    
Verlagsleiter Weblaw AG
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Am 20. November 2008 fand in Bern im «Restaurant zum Äusseren Stand» die Generalversammlung des Schweizerischen Notarenverbandes statt (Präsident: Notar Philippe Bosset, Avenches; Sekretär: Notar/Fürsprecher Jean-Pierre Becher, Muri bei Bern). Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um die erweiterte und aktualisierte Fassung des Fachreferates, welches an dieser Versammlung gehalten wurde. Es hat insbesondere zum Gegenstand die Rechtsprechung (mit besonderer Berücksichtigung der Notariatsgebühren) sowie die anstehenden Gesetzesänderungen. In einem Exkurs wird auf das Anwaltsrecht und die Praxis zum neuen Bundesgerichtsgesetz hingewiesen.

Lorenz Engi
Lorenz Engi
Abstract

In der verwaltungsrechtswissenschaftlichen Grundlagendiskussion, wie sie vor allem in Deutschland, teilweise aber auch in der Schweiz geführt wird, schälen sich zwei konkurrierende Paradigmen heraus: der Steuerungs- und der Governance-Ansatz. Der folgende Beitrag will diese theoretischen Zugänge vorstellen, vergleichen und kritisch würdigen.

Magnus Oeschger
Magnus Oeschger
Jürg Bickel
Jürg Bickel
Abstract

Das Bundesgericht ändert in BGE 134 V 145 seine Praxis zu Art. 49 ATSG, indem es neu in Abweichung von Art. 5 Abs. 1 VwVG einem formellen Verfügungsverständnis folgt – zu Unrecht. Das Abstellen auf formale Kriterien wie die Bezeichnung als Verfügung oder die Rechtsmittelbelehrung ist aus rechtsstaatlichen und praktischen Gründen für die Verfügungsqualifikation ungeeignet.

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Ein lettischer Mörder darf zur Verbüssung der Reststrafe vorerst nicht an sein Heimatland überstellt werden. Laut Bundesgericht müssen die Schweizer Behörden vertieft abklären, ob die Haftbedingungen in Lettland menschenrechtskonform sind (BGE 1C_588/2008).

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das durch den Rechtsanwalt erlangte Resultat muss bei seiner Honorarberechnung berücksichtigt werden, auch wenn keinerlei Vereinbarung der Parteien zu diesem Thema vorliegt (BGE 4A_561/2008). (ts)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die Genfer Mieterschutzvereinigung Asloca hat mit ihrer Initiative gegen Wohnungsnot definitiv Schiffbruch erlitten. Laut Bundesgericht wurde das Volksbegehren zu Recht für ungültig erklärt, weil es den Grundsatz der Einheit der Materie verletzt (Urteil 1C_289/2008).

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die Betreiberin eines Bordells in Zürich muss auf den Umsätzen aus ihrem Etablissement Mehrwertsteuer zahlen. Das Bundesgericht hat ein weiteres Mal bestätigt, dass auch sittenwidrige oder sogar illegale Geschäfte steuerpflichtig sind (Urteil 2C_430/2008).

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die Walliser Justiz hat den Redaktor der linken Zeitschrift «Rote Anneliese» zu Unrecht wegen übler Nachrede verurteilt. Laut Bundesgericht wurden ihm vom Kantonsgericht Äusserungen angedichtet, die er tatsächlich gar nicht gemacht hat (Urteil 6B_333/2008).

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Wer wegen Schmerzstörungen schon vor 2004 eine IV-Rente erhalten hat, darf diese weiterhin beziehen, auch wenn in einem vergleichbaren Fall heute keine Rente mehr zugesprochen würde. (Öffentliche Beratung im Urteil 8C_502/2007)

Jurius
Jurius
Abstract

BStGer – Die Schweiz leistet England Rechtshilfe im Zusammenhang mit dem Schmiergeldskandal um eine sechs Milliarden Dollar teure Flüssiggasanlage in Nigeria. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerden mehrerer Privatpersonen und Firmen abgewiesen (Urteil RR.2008.190-207).

Jurius
Jurius
Abstract

2008 sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 25 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter eingegangen. Von den im Berichtsjahr abgeschlossenen Verfahren hat die UBI vier Beschwerden gutgeheissen.

Jurius
Jurius
Abstract

Das bernische Verwaltungsgericht wird neu als Beschwerdeinstanz für ausländerrechtliche Administrativhaft eingesetzt. Damit entspricht der Kanton einem Entscheid des Bundesgerichts.

Jurius
Jurius
Abstract

An seiner Sitzung vom 25. März 2009 hat der Bundesrat seinen Bericht über die Evaluation des Kartellgesetzes verabschiedet. Darin schlägt er dem Gesetzgeber vor, am heutigen Konzept des Kartellgesetzes grundsätzlich festzuhalten. Gleichzeitig verweist er auf gewisse Mängel im geltenden Gesetz. Er hat deshalb das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD beauftragt, bis Frühjahr 2010 konkrete Vorschläge für eine Anpassung des Kartellgesetzes zu erarbeiten.

Jurius
Jurius
Abstract

Ab 1. Januar 2010 sind bei der direkten Bundessteuer Instandstellungskosten für alle Liegenschaften ab Erwerb abzugsfähig. Der Bundesrat hat am 25. März 2009 die Inkraftsetzung des entsprechenden Bundesgesetzes beschlossen. Für die Anpassung des kantonalen Rechts ist im Steuerharmonisierungsgesetz eine zweijährige Übergangsfrist verankert worden.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. März 2009 entschieden, dass das Gesetzgebungsprojekt «Swissness» auch Lebensmittel erfassen soll, und dabei die Grundsätze festgelegt, die in der Gesetzesbotschaft umzusetzen sind. Die Swissness-Vorlage verfolgt das Ziel, den Schutz der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes im In- und Ausland zu verstärken und dadurch den Wert der Schweizer Labels für die Zukunft zu erhalten.

Jurius
Jurius
Abstract

Nach der Detailberatung der Vorlage zur Änderung des Mietrechts zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen hat die Kommission für Rechtsfragen den Entwurf in der Gesamtabstimmung verworfen.

Jurius
Jurius
Abstract

Die Revision des Unfallversicherungsgesetzes droht im Nationalrat zu scheitern. Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) hat sie mit 6 zu 5 Stimmen bei 15 Enthaltungen abgelehnt. Übel vermerkt wurde die Absenz von Bundesrat Pascal Couchepin an der Sitzung.

Jurius
Jurius
Abstract

Sollen Initianten und Initiantinnen einer Volksinitiative diese neu bedingt zurückziehen können, wenn noch nicht klar ist, ob ein Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe die Referendumsphase übersteht? Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) sieht Handlungsbedarf, welcher sich gerade an einem aktuellen Beispiel, der Volksinitiative «Lebendiges Wasser», manifestiert. Sie hat deshalb die entsprechenden Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ausgearbeitet und die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Jurius
Jurius
Abstract

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) spricht sich mehrheitlich für die autonome Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips aus. Bezüglich der Sonderregelung im Bereich der Lebensmittel folgt sie dem Entscheid des Ständerates. Bei den Bestimmungen zur Vermeidung der Inländerdiskriminierung hingegen will die WAK-N einen Schritt weiter gehen, um diese Diskriminierung vollständig aufzuheben.

Jurius
Jurius
Abstract

Auch die Totalrevision des Produktesicherheitsgesetzes wurde in der Frühlingssession vom Ständerat mit wenigen Änderungen gutgeheissen. Die Vorlage des Bundesrates sieht vor, das Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) durch ein Produktesicherheitsgesetz zu ersetzen.

Jurius
Jurius
Abstract

Gemäss geltendem Recht werden die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer ausgeglichen, wenn sich die Teuerung seit der letzten Anpassung der Steuertarife um 7 Prozent erhöht hat. Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) befassten sich Ende 2008 mit dieser Regelung.

Jurius
Jurius
Abstract

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) stimmt einer Zusammenlegung der Vorlagen Kulturförderungsgesetz und Pro Helvetia-Gesetz gemäss Nationalratsentscheid zu. Neu sind das Bundesamt für Kultur für die Nachwuchsförderung und die Durchführung kultureller Anlässe von nationaler Bedeutung, die Stiftung Pro Helvetia für Werk- und Projektbeiträge zuständig. Die Festlegung der strategischen Ziele der Stiftung PH bleibt in bundesrätlicher Kompetenz.