Aussprache zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft soll von einem besonderen Gremium beaufsichtigt werden und die Wahl des Bundesanwalts sowie seiner Stellvertreter durch das Parlament erfolgen. Der Bundesrat wird sich diesem von der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) ausgearbeiteten Alternativmodell in den parlamentarischen Beratungen nicht widersetzen, wie er am 20. Mai 2009 beschlossen hat.
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