Liebe Leserinnen und Leser
| Nils Güggi | ||
| Verlagsleiter Weblaw AG |
Abstract
Berufslaufbahnen sind vielfältig. Wünsche oder Zwänge, sie zu beenden, variieren individuell und konjunkturell. Die beiden Ziele, das Spektrum der Wahlmöglichkeiten zu erweitern und zur Ausdehnung der Erwerbsphase zu ermutigen, sind an die Bedingung der Kostenneutralität für Staat und Solidargemeinschaft zu knüpfen. Für substanzielle Reformen ist die zweite Säule als Treiberin ins Zentrum zu rücken; die erste Säule (AHV) erscheint im Widerstreit politischer Interessen mehr oder weniger blockiert.
Abstract
Seit Dezember 2008 ist die Dublin Verordnung der Europäischen Union auch für die Schweiz anzuwenden. Nach dieser Verordnung ist ein Staat berechtigt, den nach dieser Verordnung als verantwortlich bezeichneten Staat um Aufnahme von Asylantragstellern zu ersuchen. Hat ein anderer Staat gegenüber der Schweiz einem Ersuchen um Aufnahme eines Asylantragstellers zugestimmt, wird die betreffende Person in den verantwortlichen Staat transferiert. Hierzu ergeht ein Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid, wobei Art. 107a AsylG bestimmt, dass eine Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat. In der schweizerischen Praxis ist festzustellen, dass die von einem Nichteintretensentscheid betroffenen Personen regelmässig keine effektive Beschwerdemöglichkeit haben, denn unmittelbar nach der Eröffnung dieser Entscheidung soll die Wegweisung aus der Schweiz vollzogen werden. Hierdurch besteht im Einzelfall die Gefahr der Verletzung von refoulement-Verboten des internationalen Rechts. Jedenfalls wird aber das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verletzt.
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Nach neuem Revisionsrecht kann erstmals für das am 1.1.2008 oder später begonnene Geschäftsjahr auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden. Rund 90% der bestehenden Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung erfüllen die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Der Artikel erläutert die wesentlichen Gesichtspunkte und die bei der erforderlichen Handelsregisteranmeldung zu beachtenden Formalitäten. Die Frist für den erstmaligen Revisionsverzicht läuft für viele AG und GmbH am 30.6.2009 ab.
Abstract
Wissenschaftliches, juristisches Arbeiten ist doppelt mühsam: Es zählt nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form. Im vorliegenden Beitrag werden mit LaTeX und Zotero Lösungen für diese Herausforderung dargestellt. LaTeX ist ein Schreibprogramm, welches die formelle Arbeit – Zitieren der Autoren und Gerichtsentscheide etc. – automatisch erledigt. Zotero bietet viele interessante Anwendungsmöglichkeiten, um bei grösseren wissenschaftlichen Arbeiten die bibliographische Schriftenflut zu bewältigen. Um die Vorteile von Zotero und LaTeX kurz zusammenzufassen: Sie bieten mehr Zeit für den Inhalt.
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BGer – Ein leichtes Delikt kann für den Täter teurer werden als eine schwerere Straftat. Laut Bundesgericht sind die Gerichte nicht verpflichtet, zu einer bedingten Geldstrafe in jedem Fall auch noch eine Busse auszusprechen. (Urteil 6B_1042/2008)
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BGer – Das Bundesgericht untersagt waadtländischen Mietern die Untervermietung ihrer Wohnung auf unbestimmte Zeit ohne Zustimmung des Vermieters. (Urteil 4a_487/2008) (ts)
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BVGer – Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat einen Teamleiter zu Unrecht entlassen, nachdem er EU-Inspektoren über angebliche Missstände im schweizerischen Pflanzenschutz informiert hat. Laut Bundesverwaltungsgericht darf der Mann weiterarbeiten. (Urteil A-309/2009)
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BVGer – Die Eidgenossenschaft wird einem Teil ihrer Angestellten Betreuungszulagen nachzahlen müssen. Laut Bundesverwaltungsgericht wurde ihnen zwischen 2002 und 2008 eine Zulage für den Geburtsmonat des Kindes zu Unrecht verwehrt. (Urteil A-6160/2008)
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BVGer – «Ktipp», «saldo» und die übrigen Zeitschriften vom Verlag Konsumenteninfo erhalten von der Post keine Tarifermässigung mehr. Dass dadurch die Existenz der Herausgeberin gefährdet sein könnte, spielt laut Bundesverwaltungsgericht keine Rolle. (Urteil A-6523/2008)
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Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und das Bundesstrafgericht haben in einer Vereinbarung das Verfahren festgelegt, das künftig zur Anwendung gelangen soll, wenn die GPK Zugang zu Informationen aus laufenden Strafverfahren erhalten möchten, um ihre Aufgabe wahrzunehmen. Die Vereinbarung wurde erarbeitet, nachdem die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in einem Aufsichtsentscheid die Informationsrechte der GPK anders beurteilt hatte als die GPK gemäss ihrer bisherigen Praxis.
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Nachdem die FINMA aus dem Bereich der unabhängigen Vermögensverwaltung im April fünf Regelwerke von Branchenorganisationen als Mindeststandards zur Selbstregulierung anerkannt hat, werden für dieses Geschäftsfeld nun die Regelwerke von zwei weiteren Branchenorganisationen anerkannt.
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Der Bundesrat will Familien mit Kindern steuerlich entlasten und schlägt einen neuen Elterntarif und einen neuen Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern vor. Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse hat er am 20. Mai 2009 die Botschaft an das Parlament verabschiedet.
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Initianten sollen ein Volksbegehren unter Vorbehalt zurückziehen können, wenn das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag beschliesst. Der Bundesrat unterstützt diesen Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S).
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Der Bundesrat hat die Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Buchpreisbindung an seiner Sitzung vom 20. Mai 2009 verabschiedet. Er beantragt dem Nationalrat, Bücherpreise nicht verbindlich festzulegen und entsprechend auf die Vorlage nicht einzutreten.
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Die Bundesanwaltschaft soll von einem besonderen Gremium beaufsichtigt werden und die Wahl des Bundesanwalts sowie seiner Stellvertreter durch das Parlament erfolgen. Der Bundesrat wird sich diesem von der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) ausgearbeiteten Alternativmodell in den parlamentarischen Beratungen nicht widersetzen, wie er am 20. Mai 2009 beschlossen hat.
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Aufgrund der Öffnung der Postmärkte in Europa verändert sich auch der schweizerische Postmarkt. Diese Veränderungen machen eine vollständige Revision der Postgesetzgebung erforderlich. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft dazu an das Parlament verabschiedet.
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Der Bundesrat legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen über die heroingestützte Behandlung auf den 1. Januar 2010 fest. Am 30. November 2008 hatten knapp 70% der Stimmbevölkerung die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes angenommen. Die restlichen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes sollen zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden, da diese umfangreiche Anpassungen im Verordnungsrecht verlangen.
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Der Bundesrat hat die Botschaft über den Einsatz der Armee zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union sowie zur Revision des Militärgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Am 22. April 2009 hatte der Bundesrat die Botschaft über den Armeeeinsatz genehmigt und gleichzeitig entschieden, dass eine Vernehmlassung über die geplante Revision des Militärgesetzes stattfindet. Diese wurde inzwischen durchgeführt.
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Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) will Werbung für Wein und Bier für alle Radio- und Fernsehsender zulassen. Sie folgt damit dem Antrag des Bundesrates, der dies im Rahmen des MEDIA-Abkommens zur Filmförderung vorschlägt.
Jusletter